Skrupellose Netzwerke aus Politik, Managern und Justiz

Buchbesprechung
Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz
Jürgen Roth, Der Deutschland Clan
Das skrupellose Netzwerk aus Politikern, Top-Managern und Justiz
Eichborn Verlag Frankfurt/M, Mai 2006, ISBN 3-8218-5613-0
Der Autor ist bekannt durch TV-Dokumentationen und investigative Bücher wie Der Oligarch (2001), Netzwerk des Terrors (2001), Die Gangster aus dem Osten (2003) und Ermitteln verboten (2004). „Roth ist einer der besten Kenner der Kriminalität in Deutschland.“ Die Zeit
Mit diesem Buch führt uns Jürgen Roth in die Chefetagen der Bundesrepublik des Jahres 2006. „Deutschland heute – das ist ein engmaschiges Netzwerk aus hochrangigen Politikern, führenden Konzernchefs und toleranten Justizbehörden, die systematisch und übergreifend mit kriminellen Methoden den Rechtsstaat aushöhlen, Gemeinsinn durch puren Egoismus und Gesetze durch die Macht des Kapitals ersetzen,“ so der Klappentext des 256-Seiten Buches. Jürgen Roth beschreibt in seinem Buch mittels bisher unbekannter Dokumente Gaunerkartelle, Korruptionsaffären und Verstrickungen von Ministern, Top-Managern und Staatsanwälten, „wer wen erpresst, wer die Drahtzieher anrüchiger Deals sind und warum die Justiz nicht ermittelt.“
Der Bürger hat sich fast daran gewöhnt. Staatsanwälte agieren seltsam zurückhaltend, sobald es um Top-Kriminalität geht. Deutsche Staatsanwälte sind an Weisungen der Politik gebunden. Deutsche Politiker und ihre „Förderer“ aus der Wirtschaft können sich so an den eigenen Haaren aus jedem noch so kriminellen Sumpf ziehen. Ganz „legal“! Seriöse Ermittlungen gegen Betrüger auf Chefetagen sind daher eher die Ausnahme. Schwarzgelder lassen sich aus dem Ausland zwar bis auf deutsche Konten verfolgen. Gleichwohl leben die Paten aus Wirtschaft und Politik sorgenfrei, haben es sich in der für sie rechtsfreien Zone zwischen Flensburg und Berchtesgaden ausgesprochen kommod eingerichtet. Der Deutsche Richterbund fordert die Aufhebung dieser gottgleichen Situation für Top-Politiker. Sein Ziel: Aufklärung von „Regierungskriminalität“!
Jürgen Roth beschreibt Hintergründe des VW-Skandals und der Flugaffäre der West LB. Die sogenannten „Luftnummern“, wie Clement sie nannte, wurden nie sauber aufgearbeitet, geschweige denn konsequent strafrechtlich geahndet. Insbesondere die Rolle von Vielflieger Rau, damals Ministerpräsident in Düsseldorf, erscheint in einem ganz neuen Licht. Als es den Politgrößen zu heiß wurde und die unsäglichen Umstände öffentlich zu werden drohten, ließ man kurzerhand den Co-Piloten als angeblichen Drogenkurier verhaften und unschuldig verurteilen!
Der Leser erhält Informationen über Umsatzsteuerkarusselle, durch die dem Staat jährlich Einnahmen in Höhe von 20 Mrd. Euro verloren gehen, gekaufte Politiker in Mecklenburg-Vorpommern, Gaunerkartelle in Bayern, die Spätzle-Connection in Baden-Württemberg und politisch-kriminelle Netzwerke nicht nur in Norddeutschland. Das letzte Kapitel ist dem Thema Putin – Schröder, Gas und Öl gewidmet. Roth: „Ein Drama von geradezu kafkaeskem Ausmaß“.
Weniger angenehm: Die Situation „normaler“ Bürger, die in die Fänge derartiger Gaunerkartelle gerieten. Roth beschreibt das Schicksal der 300- bis 500.000 ganz überwiegend vermögenslosen Gering- und Normalverdiener, denen Schrottimmobilien angedreht wurden. Drücker-Kollonnen durchstreiften systematisch die Republik. „Renommierte“ Banken nutzten die Wohnungen quasi als „Trojanisches Pferd“, um überteuerte Immobilienvollfinanzierungen an den Mann oder die Frau zu bringen. Ebenso massenhaft. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen geht unter Berücksichtigung gleichfalls drückervermittelter Fondsanteilsfinanzierungen von mindestens einer Million Schadensfällen und drei Millionen Geschädigten aus. Und der Bundesgerichtshof ? Er schützt die Betrüger und überlässt die Betrogenen ihrem Schicksal!
Roth zitiert Professor Hans-Jürgen Krysmanski, von der Universität Münster: „Wir erleben derzeit einen Zusammenbruch der Steuerungsinstanzen der bürgerlich-kapitalistischen Welt, dass die in diesem System erworbenen Positionsvorteile, Klassenprivilegien etc. – so lange es noch geht – zur immer rücksichtsloseren Akkumulation von Geld bis hin zur systematischen Korruption, eingesetzt werden und dass in diesem Prozess der räuberischen Akkumulation von Geld-macht auch das Thema der Privatisierung von Macht, und zwar ganz konkret, beschlossen ist.“
Eine harte Analyse in einem außerordentlich mutigen Buch! www.hans-joachim-selenz.de
www.juergen-roth.com

Prof. Hans Herbert von Arnim
Wer kümmert sich um das Gemeinwohl: Von der Auflösung der politischen Verantwortung im Parteienstaat*
Seit der Antike befassen sich Philosophen und Staatsdenker mit der Frage, wie man die Führer von Staaten dazu bringen kann, sich bei ihren Handlungen am Wohl des Volkes auszurichten und nicht an ihren eigenen Interessen an Posten, Einfluss und Reichtum. Dies ist die Schlüsselfrage. Denn einerseits muss man den Spitzenpolitikern Macht anvertrauen, sonst können sie ihre Aufgaben nicht erfüllen. Andererseits soll diese Macht nicht missbraucht, sondern zum Wohl der Bürger eingesetzt werden.
I. Der Pflicht-Ansatz
Die klassische Lösung dieses Dilemmas besteht darin, an das Amt und seine Befugnisse eine besondere Pflicht zu knüpfen, die Pflicht nämlich, die anvertraute Macht nur gemeinnützig zu gebrauchen, also im Sinne des Gemeinwohls.[1] Denn "der Staat ist um der Menschen willen da", nicht umgekehrt.[2] Das gilt auch für die Bundesrepublik und ist im ersten Artikel des Grundgesetzes niedergelegt.[3] Dieser Kernsatz bildet die Grundlage für alles Handeln der "Repräsentanten" des Volkes.[4]
Was genau der Inhalt des „Gemeinwohls“ ist, mag zwar undeutlich und vage sein. Klar aber ist, dass eine Motivation verlangt wird, die das Gegenteil vom Streben nach eigenem Nutzen ist. Die Verpflichtung der Amtsträger findet ihren Ausdruck im Amtseid, den der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Bundesminister feierlich vor der Öffentlichkeit ablegen:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohl des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“[5]
Dem entspricht auch eine bestimmte Vorstellung von den Abgeordneten. Sie sollen als „Vertreter des ganzen Volkes ... nur ihrem Gewissen unterworfen" und "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden" sein (Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG), damit sie das im Interesse des Landes Erforderliche tun können. Insofern hat auch das – durch das Grundgesetz garantierte – so genannte freie Mandat einen Bezug auf das Gemeinwohl.
Die Orientierung am Gemeinwohl als ethisches Postulat und verfassungsrechtliches Gebot, das für alle Amtsträger gilt, ist die eine Seite, die Wirklichkeit aber ist die andere. Zwischen Verfassungsnorm und Realität besteht eine nur mühsam verdeckte riesige Diskrepanz. In Sonntagsreden, auf Jubiläumsveranstaltungen, in Sozialkundebüchern und von manchen Vertretern der deutschen Staatsrechtslehre wird zwar so getan, als könne und müsse[6] man ohne weiteres davon ausgehen, dass das Gemeinwohlgebot auch beherzigt werde. Doch hinter dem offiziellen grundgesetzlichen System hat sich ein inoffizielles Schatten-System entwickelt, in dem nicht Gemeinnutz, sondern Eigennutz vorherrscht. Die Akteure geben sich zwar alle Mühe, dieses zweite Gesicht der Politik vor den Bürgern zu verhüllen. Aber wer Augen hat zu sehen, dem eröffnen sich auch von außen Einblicke. Ab und zu reißt der Schleier ohnehin auf und gibt der Allgemeinheit den Blick auf die ansonsten wohl gehütete hintergründige Seite der Politik frei. Das ist besonders nach Aufdeckung von politischen Skandalen der Fall. Beispiele sind die CDU-Spendenaffäre und das dabei offenbar werdende sogenannte System Kohl, die Landowski-Affäre in Berlin, die Flugaffäre in Nordrhein-Westfalen, die Umstände der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Augsburg zur Lieferung von Panzern nach Saudi-Arabien, die die CDU-Affäre ausgelöst haben, deren Hintergründe aber erst allmählich bekannt werden, und die SPD-Spendenaffäre in Köln und anderwärts.
Kennzeichen des Systems hinter dem System sind zum Beispiel
- Kungelei und Ämterpatronage bis hin zur Korruption;
- schwarze Kassen und gefälschte Rechenschaftsberichte
- und generell die Geringschätzung von Gesetz und Verfassung, wenn sie den eigenen Interessen an Macht, Posten, Geld und Einfluss im Wege stehen.
Diese Haltung findet ihren exemplarischen Ausdruck in der Überzeugung Kohls, ein Ehrenwort unter Komplizen gehe dem Gesetz vor, eine Einstellung, die wir sonst eigentlich nur bei der Mafia vermutet haben.
Kohl konnte sein System in den 25 Jahren, die er Parteivorsitzender war, 16 davon als Bundeskanzler, zu besonderer Blüte bringen. Ein Einzelfall ist Kohls System allerdings nicht, und es ist auch nicht auf die CDU beschränkt. Berufspolitiker aller Parteien – und gerade viele besonders erfolgreiche – pflegen sich ganz ähnlich zu verhalten. Politikern ist im Zweifel das eigene Hemd näher als der Gemeinwohlrock. Das ist für erfahrene Journalisten, die eng mit Politikern zusammenarbeiten und sie täglich beobachten können, ganz selbstverständlich. Einer von ihnen, Gerhard Weck, ein "altes Schlachtross der Bonner Bundespresse- konferenz" (wie er gelegentlich genannt wurde) hat mir schon vor 34 Jahren den Kernsatz mit auf den Weg gegeben: „Willst Du Politiker für eine Gesetzesänderung oder eine sonstige Initiative gewinnen, musst Du sie vor allem davon überzeugen, dass es ihnen nützt, wenn sie sich dafür einsetzen.“ Ich fand das damals ziemlich zynisch, kann es heute nach jahrzehntelangen Erfahrungen aber nur bestätigen. Zwar habe ich durchaus Männer und Frauen kennen gelernt, denen es wirklich ums Gemeinwohl ging – auch dann noch, wenn sie dafür Opfer bringen mussten. Aber der Normalfall ist das eben nicht; auch ist diese lobenswerte Haltung selten belohnt worden. Wer sie konsequent praktiziert hat, ist in den Parteihierarchien meist auf halbem Weg steckengeblieben. In der realen Welt der Politik spielen Macht, Posten und Geld eine zentrale Rolle. Und diese Interessen setzen sich im Falle des Konflikts mit Gemeinwohlbelangen meist durch.
Selbst die Führungen ehemals „alternativer“ Parteien verleugnen notfalls ihre Prinzipien, um an Macht und an Posten zu kommen (und sie auch zu behalten). Dies exerzieren Bundespolitiker der Grünen in letzter Zeit exemplarisch vor. Doch neu ist das nicht.[7] Auch bisher schon haben die Grünen frühere Glaubenssätze auf dem Altar ihrer Eigeninteressen geopfert. So haben die Düsseldorfer Minister der Grünen Bärbel Höhn und Michael Vesper an ihren völlig überzogenen Pensionsansprüchen von monatlich rund 15.000 Mark nach nur vier Amtsjahren festgehalten,[8] obwohl sie diese missbräuchlichen Pensionsregelungen selbst am schärfsten kritisiert hatten. Doch das war früher, als sie noch in der Opposition standen.
Ein anderes Beispiel ist das Festhalten der grünen Bundesminister Joschka Fischer und Jürgen Trittin an ihrem Bundestagsmandat. Das bringt ihnen, auf Bruttobezüge umgerechnet, ein Plus von 195.000 Mark jährlich,[9] obwohl dies sicher nicht der einzige Grund ist, warum sie ihr Mandat behalten wollen. Dabei hatten die Grünen vorher den Grundsatz der Trennung von Ministeramt und Parlamentsmandat immer hochgehalten (und diesen Grundsatz auf ihrem Parteitag Anfang 2001 erneut bestätigt).
Das Streben nach Macht allein muss allerdings noch nichts Schlimmes sein. Ohne Macht können schließlich auch keine inhaltlichen Ziele verwirklicht werden. Oft ist Macht aber eben nicht Mittel zum Zweck, sondern wird zum Selbstzweck. Dann verleugnen die Parteien ihre „dienende Funktion gegenüber den Problemen“. Damit wird „das Verhältnis von Problemlösung und Parteiziel umgedreht“, wie Richard von Weizsäcker einmal formuliert hat.[10]
Die primäre Machtorientierung spiegelt sich auch im Parlament wider. Es scheint wichtiger, den politischen Gegner zu kritisieren und schlecht aussehen zu lassen, als über gute Lösungen nachzudenken. Ideen werden nur deshalb abgelehnt, weil sie von der Gegenseite kommen. Abgeordnete, die von ihrem freien Mandat Gebrauch machen wollen und eigene Meinungen vertreten, stören. Dies widerspricht dem machtpolitischen Imperativ der Geschlossenheit. Solche Abgeordnete sehen sich als „Abweichler“ diskriminiert und werden diszipliniert. Der Grundsatz des freien Mandats ist dann nur noch Fassade.
Genauso ist es mit dem klassischen Grundsatz der Gewaltenteilung zwischen Parlament und Regierung; auch er löst sich auf. Die Mehrheit des Parlaments steht auf der Seite der Regierung. Sie sieht ihre Aufgabe nicht mehr darin, die von ihr gewählte und getragene Regierung öffentlich zu kritisieren und zu kontrollieren, sondern sie – im Gegenteil – zu stützen und gegen Kritik zu verteidigen. Öffentliche Kritik ist allein noch Sache der Opposition. Die aber ist im Parlament in der Minderheit und kann deshalb keine wirksamen Kontrollmaßnahmen ergreifen. Das Dilemma besteht darin, dass die, die kontrollieren wollen, es nicht können und die, die können, nicht wollen....
Weiterlesen, ganzer Artikel und Literaturverzeichnis:
http://tinyurl.com/n7wqz

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