Hjalmar Schacht

Der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozeß 1945/46.
Der interessanteste Angeklagte: Hjalmar Schacht

29.04.2006
Wenige Tage vor der Eröffnung er Hauptverhandlung in Nürnberg am 20. November 1945 stellte die Stuttgarter Zeitung ihren Lesern die Männer vor, die von den Siegermächten auf die Anklagebank gesetzt werden würden. Sie begann diese Vorstellung nicht mit dem Mann auf Platz eins, nachdem das Verfahren auch als »gegen Göring und andere« bezeichnet worden war, sondern mit jenem Angeklagten, der seinen Sitzort am entgegengesetzten Ende der ersten Bankreihe zugewiesen erhalten hatte: Hjalmar Schacht. Der Autor des Beitrags nannte ihn den vielleicht interessantesten unter allen Angeklagten. Diese Kennzeichnung und Wertung hat er verloren. Sie sind, wie ein Blick in die aktuelle Produktion von Film und Fernsehen der Bundesrepublik zeigt, seit längerem schon an Albert Speer gegeben worden. Zu Recht? Zu Unrecht?
Während Speer für zwanzig Jahre in das Gefängnis kam, verließ Schacht den Nürnberger Gerichtssaal am 1. Oktober 1946 als ein freier Mann. Als der einstige Rüstungsminister 1966 Spandau verlassen durfte, war Schacht, nahezu neunzigjährig, noch am Leben und hatte sich wiederum als Finanzfachmann und auch als Buchautor betätigt. Während ihrer Zeit als Gefolgsleute und Paladine Hitlers waren sie kaum aufeinander getroffen. Die Zeit, da Schacht an der Spitze der deutschen Wirtschaft und der Aufrüstung gestanden hatte, war vorbei, als Speer auf den Platz des Cheforganisators der Kriegsproduktion getreten war. Ihre gemeinsame Biographie beschränke sich auf die »Nürnberger Zeit«, während der beide sich in eigener Sache als geschickte Verteidiger erwiesen. Als sich die Angeklagten freiwillig einem Intelligenztest unterzogen, ragte Schacht heraus. Das erwies sich auch, als er in den Zeugenstand mußte.
Bevor es Ende April 1946 so weit war und die Reihe an ihn kam, waren sein Name und seine Rolle nicht nur in der Anklageschrift und im begründenden Vortrag der Anklagevertretung gefallen. Von ihm war schon im Kreuzverhör Görings gesprochen worden, der nach einer kurzen Phase der Zusammenarbeit auf dem Feld der Rüstung und ihrer Finanzierung Schachts Nachfolger geworden war. Ihre Plazierung auf der Anklagebank – sie saßen so entfernt voneinander wie überhaupt dort nur möglich – symbolisierte, wohl unbeabsichtigt, daß sie füreinander nie besondere Sympathie empfunden haben mochten. Und auch, daß ihre Wege weit auseinander geführt hatten, bis sie sich am Ende des Naziregimes an verschiedenen Orten in der Gewalt der SS befanden und keiner sicher sein konnte, daß er überleben würde. Mit der Differenz allerdings, daß Göring seine von Hitler befohlene Isolierung als Folge eines Mißverständnisses ansah und noch vor Gericht beteuerte, daß er dem »Führer« bis zuletzt die Treue gehalten habe. So sah der einstige Reichsmarschall Schachts Haltung nicht. »Er war ein kluger Mann«, hatte er über seinen einstigen Ministerkollegen in einem frühen Verhör in Mondorf gesagt und weiter: »Schon ehe die Partei zur Macht kam, hat er für sie gearbeitet.« Das bestritt Schacht im Gerichtssaal freilich entschieden.

Görings Aufstieg
Göring, nach dem Termin des Beginns der Aufrüstung befragt, suchte – wie später auch Schacht– die Entscheidung darüber als Reaktion auf die gescheiterte, in Wahrheit nur vorgetäuschte Abrüstungsbereitschaft Hitlers auszugeben. Doch bestätigte er, daß Schacht in seiner Eigenschaft als Reichsbankpräsident schon 1933 daran gegangen war, Geldquellen für die Rüstung zu erschließen und sprudeln zu lassen. Das sei gemeinsam mit dem Reichsminister der Finanzen geschehen– das war Lutz Graf Schwerin von Krosigk, der erst später im Fall IX (»Wilhelmstraßenprozeß«) von einem US-amerikanischen Gerichtshof angeklagt und 1949 zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde.
Tatsächlich hatte sich Schacht auf dem schwierigen Feld der Finanzpolitik seit März 1933 als Präsident des Reichsbankdirektoriums und seit August 1934 zudem als kommissarischer Reichswirtschaftsminister so bewährt, daß Hitler ihn – durch geheimen Erlaß – am 21. Mai 1935 zusätzlich zum Generalbevollmächtigten für die Kriegswirtschaft ernannte. Zu diesem Zeitpunkt war die allgemeine Wehrpflicht wieder eingeführt, und Deutschland hatte auch einen Kriegsminister, den Generalfeldmarschall Werner von Blomberg, erhalten, der in Nürnberg jedoch nur als Zeuge vernommen wurde. Er starb noch während des Prozesses in Internierungshaft.
Gemeinsam mit diesem Kriegsminister habe Schacht, so Göring, Hitler den Vorschlag gemacht, ihn – Göring – zum Rohstoff- und Devisenkommissar zu machen, was auch geschah. Damit wurde der engste Vertraute des »Führers«, zusätzlich zu seinen Ämtern als Reichsminister der Luftfahrt und Oberkommandierender der Luftwaffe, auf einen für das Tempo der Hochrüstung außerordentlich wichtigen Platz gesetzt.
So bestieg Göring auch die Karriereleiter ins Zentrum der materiellen Kriegsvorbereitung, die 1936 zur Etablierung einer Behörde für den Vierjahresplan führte, an deren Spitze wiederum er gestellt wurde. Mit dieser Konstruktion waren Streitfragen nach ‹ber- und Unterordnung der staatlichen Wirtschaftsführer programmiert. Bei aller Zusammenarbeit entwickelte sich alsbald eine konfliktgeladene Beziehung. Sie führte 1937 zu einer Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche und Kompetenzen, endete aber 1938/39 damit, daß Schacht zuerst seine kommissarisch übernommene Aufgabe als Reichswirtschaftsminister und bald auch seinen Platz als Chef der Reichsbank verlor. Noch blieb ihm der Titel eines Reichsministers, jetzt ohne Geschäftsbereich, und zudem in einem Kabinett, das nicht mehr tagte. Aus der Staatsführung war Schacht somit noch vor Kriegsbeginn faktisch entfernt.

Lügen und Ausflüchte
Der US-amerikanische Chefankläger Robert H. Jackson, der Göring ins Kreuzverhör nahm, war wenig an der Aufklärung der persönlichen Beziehung der beiden Angeklagten zueinander interessiert. Er wollte nachweisen, daß die von beiden vorangetriebene Aufrüstung von vornherein der Absicht folgte, einen Angriffskrieg zu beginnen. Das ergab ein Interesse an der Aufklärung der Frage, welche voneinander abweichenden Auffassungen an der Staatsspitze über den Weg in den Krieg, die Gegner, den Zeitpunkt des Beginns eines Angriffskrieges, das zu akzeptierende Risiko geherrscht hatten. Doch Göring gedachte nicht, die Anklage mit Informationen zu bedienen, welche die geheimen Vorhaben bloßstellten und seine Lage als Angeklagter verschlechterten. Also reduzierte er die einstigen Differenzen zwischen Schacht und ihm auf Methoden der Wiederaufrüstung und auf die Verschiedenheit zweier »sehr starker und bewußter Persönlichkeiten«, deren Mit- und Nebeneinander nicht gelingen konnte. Aber, beteuerte Göring, »weder Herr Schacht noch ich haben für einen Angriffskrieg aufgerüstet«.
Als die Reihe an Schacht war, kam die Frage nach den Kriegsplänen selbstredend wieder. Zunächst erfolgte die »Vorstellung« Schachts durch seinen Verteidiger, die ihn als Unschuldslamm erscheinen ließ. Ein Demokrat mit einschlägiger Familientradition, ein Patriot, der seine hochgradigen Kenntnisse als grundsolider Finanz- und Wirtschaftsfachmann in den Dienst seines Vaterlandes gestellt hatte, ein Pazifist und Antimilitarist, der jeden Krieg verabscheute, ein weit herumgekommener Kosmopolit, ein von christlichen Glaubensgrundsätzen geleiteter Humanist, so führte Dr. Rudolf Dix, der 1932/1933 den Vorsitz des Deutschen Anwaltvereins innegehabt hatte, seinen Mandanten den Richtern vor. Freilich mußte der Anwalt, dem ein weiterer Jurist, der Göttinger Universitätsprofessor und Völkerrechtler Herbert Kraus, assistierte, auch auf Fakten aus Schachts Biographie zu reden kommen und zu den Interessen, die ihn an Hitlers Seite geführt hatten. Der Vorgang erschien in geheimnisvollem Licht, zumal Schacht, so seine Aussage, nach dem Lesen von »Mein Kampf« überzeugt war, daß dessen Autor ein »fanatisierter und halbgebildeter Mann« sei. Ein paar geistige und programmatische Berührungsflächen mußte er indessen doch gefunden haben. Also wurde eingeräumt, daß Schacht der Meinung gewesen sei, Deutschland brauche in seiner Not einen Diktator, freilich einen, dem das Volk in Abständen das Mandat für die Gestaltung seiner Zukunft übertragen sollte. Erst nachdem, so die Darstellung des Angeklagten weiter, sein Versuch, Reichskanzler Heinrich Brüning zur Aufnahme der NSDAP und Hitlers in sein Kabinett zu bewegen gescheitert sei, Hitler den Wahlsieg vom 31. Juli 1932 errungen habe, sei dessen Kanzlerschaft unausweichlich gewesen. Und da habe er, darüber besaß die Anklage Dokumente, den NSDAP-Führer auch gedrängt, sich an die Spitze der Regierung zu stellen, einen Mann, an dem er Energie und die Fähigkeit geschätzt habe, Massen zu beeinflussen. Daß er, Schacht, sich zum Mitmachen entschloß, sei aus der ‹berlegung und dem Vorsatz entsprungen, den wilden braunen Strom in ein geordnetes Bett zu lenken. Die Behauptung solch »edler« Absicht sollte später noch von vielen Konservative verwendet werden, um zu erklären, warum sie sich dem Regime fleißig angedient hatten.
Schacht wußte, daß das bloße Geständnis seiner Gegnerschaft zur Republik nicht strafwürdig war. Auch nicht sein Eingeständnis, daß er zu den Anhängern der Lehre vom deutschen Volk ohne Raum gehörte und für die Wiederherstellung Deutschlands als Kolonialmacht und für die Schaffung Großdeutschlands (eines Staates unter Einschluß Österreichs) eingetreten war. Kriegspläne freilich hätten ihm ferngelegen, wie Göring schon behauptet hatte. Wo er bei Hitler entsprechende Gedanken ausgemacht habe, wie die Ausdehnung in den europäischen Osten, die Schacht als »theoretische Ausschweifungen« bezeichnete, habe er versucht, sie ihm auszureden, und im übrigen darauf vertraut, daß daraus wegen der Haltung Großbritanniens ohnehin nichts werden würde. Selbstberuhigung schien generell eine der besonderen Fähigkeiten des Angeklagten gewesen zu sein. Sie hatte ihm ebenso angesichts des antijüdischen Programms der NSDAP geholfen. Die Ausgrenzung der Juden habe ihn darin nicht gestört, sei ihnen doch ein gesicherter Sonderstatus unter Fremdenrecht zugesichert worden. Und was den Pogrom 1938 betreffe, behauptete Schacht allen Ernstes, würde der nicht stattgefunden haben, wenn er noch Minister gewesen wäre.

Ein Widerstandskämpfer?
Nur gelegentlich und auf Drängen Jacksons griff das Gericht in diese Märchenstunde ein, um sie zu verkürzen und den Anwalt zu ermahnen, er möge sein Verhör auf die Punkte richten, um deretwegen Schacht angeklagt sei. Nichtsdestoweniger konnte Rechtsanwalt Dix mehrere Tage lang Schacht immer wieder neue Stichworte und Anstöße geben, sich als Minister Hitlers darzustellen, der zur Politik des Diktators eine »gegensätzliche Einstellung« bezogen und durch seine Finanzpolitik und andere Interventionen alle in Richtung Krieg weisenden Maßnahmen zu bremsen gesucht habe. Mehr noch, als der Angeklagte 1937/1938 den Verdacht zu schöpfen begann, daß sich dieser Führer auf den Krieg fixierte, was er übrigens als Wandel von dessen Gesinnung unter dem Einfluß der Massen darstellte, habe er sich zum Verschwörer entwickelt, einer Oppositionsgruppe angehört, gar einen Oppositionskampf zur »Beseitigung Hitlers« geführt, über den – auch vom Versuch zu putschen war vage die Rede – faktisch aber nichts gesagt werden konnte. Denn kam die Rede auf Konkretes, wurden Gespräche und Kontakte mit Personen erwähnt, die tot waren wie die Generalfeldmarschälle Erwin von Witzleben und Hans-Günther von Kluge, Generaloberst Erich Hoepner und – später– General der Artillerie Fritz Lindemann. Mitwisser der Vorbereitung des Attentats auf Hitler sei er gewesen. Daß er irgend etwas zur Vorbereitung der Verschwörung getan hätte, ausgenommen, in Gesprächen andere Personen in deren Vorsatz zur Tat zu bestärken, behauptete Schacht nicht.

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[Hjalmar Schacht (1877–1970), bis 1937 Generalbevollmächtigter für die Kriegswirtschaft und Reichswirtschaftsminister sowie Reichsbankpräsident bis 1939, während seines Schlußwortes vor dem Nürnberger Kriegsverbrechertribunal am 31. August 1946]

So blieb nur, daß er seine Funktionen als Reichswirtschaftsminister und Reichsbankpräsident, letztere am 20. Januar 1939 an den neben ihm auf der Anklagebank plazierten Walther Funk verloren hatte. Im Krieg spielte er keinerlei Rolle an führendem Platz mehr, er privatisierte zumeist im Brandenburgischen auf seinem Landbesitz. Am 22. Januar 1943, zur Zeit der totalen Niederlage der deutschen Stalingradarmee, büßte er – folgenlos– auch den bedeutungslosen Posten eines Reichsministers ohne Portefeuille ein. Schließlich war er, ohne daß ihm von den Untersuchungsgremien nach dem 20. Juli 1944 Beteiligung am Attentat oder auch nur Sympathie für die Verschwörer hätte nachgewiesen werden können, verhaftet und als Sondergefangener in Konzentrationslager, u.a. nach Flossenbürg gebracht worden.
Schacht, so wertete es Eberhard Schütz, seit Anfang Februar 1946 Prozeßberichterstatter für BBC London, gab sich dem Gericht als eine Art trojanisches Pferd im Machtzentrum der Diktatur aus, und er beschwerte sich gleichsam noch nachträglich, daß er als solches von anderen nicht erkannt worden, sondern fälschlich als ein Zugpferd angesehen worden sei. Und er stand nicht an, sich als Opfer darzustellen, als Mann, der wie angeblich alle Deutschen von Hitler »im höchsten Maße ... getäuscht, belogen und betrogen« worden sei, denn dieser, den er einen Verbrecher nannte, »hat alles, was er vorher dem deutschen Volk und damit auch mir versprochen hatte, hinterher nicht gehalten.« Was er selbst zur Verbreitung der Naziphraseologie öffentlich gesagt hatte, interpretierte Schacht als Schutz und Tarnung für sich selbst. Er legte Wert darauf, sich auch verbal von der NSDAP und seinen Kollegen weit zu distanzieren. Schon während einer Vernehmung vor dem Prozeß hatte er, freilich ohne eine Antwort auf die Frage zu geben, warum er in dieser Gesellschaft von Kabinettskollegen verblieben war, sich über diese höchst abfällig und drastisch geäußert. Göring war dabei als »unmoralisch« und »verbrecherisch veranlagt« und im Hinblick auf die Anforderung einer Regierungstätigkeit als Null bezeichnet worden, Joachim von Ribbentrop erhielt die Benotung »ein durchaus hohler Kopf« zu sein, und Funk wurde als »harmloses Männchen« tituliert. Nur der tote Goebbels sei »der einzige wirkliche Kopf« in diesem Gremium gewesen.1 Im Gerichtssaal sprach er von NS-Funktionären als »Nazibonzen« und charakterisierte das Reichskabinett, aus dem Frick, von Ribbentrop und andere Minister nur wenige Meter von ihm entfernt saßen und ihm zuhörten, als »eine untereinander unzusammenhängende Gruppe politisch impotenter und fachlich durchaus ungeeigneter Fachminister«.
Schacht und sein Verteidiger suchten mehrfach, den Vorwurf der Beihilfe zur Kriegsvorbereitung auch dadurch zu entkräften, daß sie auf Förderung und Unterstützung des Regimes verwiesen, die diesem aus Staaten zuteil geworden war, welche nun das Gericht konstituiert hatten. So fehlte in ihrer Darstellung der Geschichte des Vorkriegs weder der Verweis auf den deutsch-britischen Flottenvertrag von 1935 und das Münchener Abkommen von 1938, weder die Erwähnung von ausländischen Diplomaten als Gäste auf der Tribüne der Nürnberger Parteitage noch die Lieferung von Kriegsmaterial aus den USA nach Deutschland. All das wurde zudem als entmutigende Maßnahmen zulasten der Politik gewertet, die Schacht habe betreiben wollen, und auch zu ungunsten der Opposition, der Schacht angeblich angehört hatte.

Vom Ankläger belastet ...
Auf das von Dix entworfene Schacht-Bild folgte im Kreuzverhör Jackson, der vor allem vor der Aufgabe stand, durch zuvor absichtsvoll ausgelassene Tatsachen die Glaubwürdigkeit des geschickt operierenden Angeklagten aufzubrechen. Es gelang ihm nachzuweisen, daß Schacht sehr wohl von dem Druck auf von Hindenburg wußte, Hitler zum Reichskanzler zu ernennen und daß er dieses Vorgehen guthieß, also an Hitlers Einzug in die Wilhelmstraße keineswegs so unbeteiligt war, wie er behauptet hatte. Jackson wies anhand der Unterschriften, die Schacht als Reichswirtschaftsminister geleistet hatte, exakt nach, daß er an der Vertreibung der Juden aus dem Wirtschaftsleben aktiv beteiligt gewesen war. Und er enthüllte anhand einer öffentlichen Rede, in der der Satz fiel »Die Juden müssen sich damit abfinden, daß ihr Einfluß bei uns ein für allemal vorbei ist«, daß Schacht unter Berufung auf den angeblich zu großen Einfluß der Juden in der Gesellschaft die Praxis des Antisemitismus im Vorkrieg mit dem Ziel der Vertreibung der Verfolgten nicht anders gerechtfertigt hatte als es Hitler, den er schon 1934 als »absolut unmoralisch und unmenschlich« erkannt haben wollte, und andere »nationalsozialistische« Führer taten. Jackson zeigte, daß Schacht, wiederum in öffentlicher Ansprache, Hitler in hellen Tönen und als Wundertäter gefeiert hatte und zitierte u.a. dessen Lob auf »das Wunder der Wiedererweckung deutschen Nationalbewußtseins und deutscher Disziplin, und dieses Wunder danken wir unserem Führer«. Ohne auf Details sich einzulassen, wies Jackson die Rolle der Reichsbank und Schachts bei der Inbesitznahme der Österreichischen Nationalbank und der Filialen der Tschechischen im Sudetenland nach. Gegen die vom Angeklagten behauptete Ablehnung von Gewaltpraxis bzw. -androhung, welche der deutschen Expansion die Wege nach Wien und in das tschechische Gebiet gebahnt hatten, hielt der Ankläger wiederum Lobpreisungen Schachts auf die Wehrmacht. Auch verwies er auf dessen Intervention während des Krieges in einem Streit der Dresdner und der Deutschen Bank um die Ausnutzung der neuen Position, die durch die Besetzung der Niederlande gewonnen worden war.
Ja, die Armee, die später Land für Land in Europa überfiel, sei zu einem Teil seine Schöpfung gewesen, gestand Schacht im Verhör und Kreuzverhör, aber diesen Einsatz habe er – anders als Göring – nie gewollt und unterstützt. Seinem Mitangeklagten auf Platz eins vergalt er dessen ihn schonendes Auftreten nicht. Aus einem früheren Verhör wurde seine Charakteristik des einstigen Reichsmarschalls verlesen. Er hatte ihn als eitel, unmoralisch, verbrecherisch, extrem egoistisch, habsüchtig und kenntnislos bezeichnet. Nun nannte er ihn auf dem Felde der Wirtschaft einen Narren, der – wiederum anders als er – mit der Aufrüstung bei der erreichten »Gleichberechtigung« nicht habe haltmachen wollen. Ihm selbst aber, so Schacht wieder und wieder, sei nie der Gedanke eines aggressiven Einsatzes dieses Instruments Wehrmacht in den Sinn gekommen.
Jackson scheiterte bei dem Versuch, den Gegenbeweis anzutreten. Er, Schacht, habe immer nur das Bestmögliche gewollt, wo ein anderer Eindruck entstand oder existiere, sei er falsch. Was er gegen die Juden unternommen habe, diente in Wahrheit dem friedlichen Zusammenleben von Juden und Christen. Kolonien habe er nicht gewollt, um sie auszubeuten, sondern um sie zu entwickeln. Was auch das Regime an Bösem plante, er habe sich dem widersetzt. »Ich wüßte nicht,« erkläre er im Zeugenstand dreist, »wem dieser Ehrentitel des Neinsagers sonst noch zukäme, wenn nicht mir.«
Daß er zu seinen Zielen nicht gelangt sei, hätten andere bewirkt. Und um diese glaubhaft zu machen, berief sich Schacht selbst auf das Versagen des sozialen Klüngels, dem er entstammte und gedient hatte: »Ich habe leider in den Jahren 1935, 1936 und 1937 die Erfahrung gemacht, daß alle jene Kreise, auf die ich gehofft hatte, versagten. Das war die Wissenschaft, das gebildete Bürgertum, die Führer der Wirtschaft.«. Der Satz enthielt mehr als ein Körnchen Salz, nur daß die Genannten keineswegs politisch oder moralisch schlicht versagt hatten, sondern mit dem Regime hochzufrieden waren, das sich 1933 etabliert hatte, wie einige Jahre lang eben auch Schacht selbst. Die Äußerung war aber so etwas wie ein Ausrutscher. Der einstige Reichsbankpräsident und Reichswirtschaftsminister wurde nach seinen Beziehungen zu den führenden deutschen Bank- und Industriekreisen, nach Gesprächen mit ihren Exponenten und deren Haltung zur Politik des Regimes und zum Kurs auf den Krieg nicht weiter befragt. Und als Jackson angedeutet hatte, daß die deutschen Wirtschaftsführer die NSDAP doch auch als Dank für die Liquidierung der Gewerkschaften unterstützt hätten, stellte sich Schacht dumm und gab kund, daß er diesen Zusammenhang überhaupt nicht verstehe.

... und dennoch freigesprochen
Schachts Beitrag zum Aufstieg Hitlers zum Reichskanzler und zur Etablierung und Festigung der faschistischen Macht, seine herausragende finanz- und wirtschaftspolitische Rolle in der Phase der Aufrüstung, sein Anteil an der Verwirklichung der antijüdischen Vorkriegspolitik des Regimes, seine Tätigkeit während der frühen Expansionen des Regimes – all das wurde von der Mehrheit der Richter nach dem Maßstab der vier Anklagepunkte nicht als strafwürdig angesehen. Schacht wurde von der gegen ihn gerichteten Anklage der Verschwörung und der Vorbereitung eines Angriffskrieges freigesprochen. Am Ende des Prozesses kam er als nicht schuldig auf freien Fuß. Nur für kurze Zeit. Er wurde alsbald in Baden-Württemberg, wohin er sich gewandt hatte, verhaftet und in das Gefängnis in Ludwigsburg gebracht. Doch kam er auch in weiteren Untersuchungen und Verfahren letztlich glimpflich davon.
1 zit.n. »Geheim! Dokumentierte Tatsachen aus dem Nürnberger Prozeß«. Ausgewählt und herausgegeben von Otto Pannenbecker, Düsseldorf 1947, S. 219f. Die Zitate stammen aus einer Vernehmung Schachts vom 7. Juli 1945.
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