Keine Strafe für „Reichspräsident“ Haug
Keine Strafe für „Reichspräsident“ Haug
19.05.2006
TÜBINGEN
(web). Der Tübinger Physiker Matthes Haug darf sich weiterhin „Reichspräsident“ oder „Präsident der Nationalversammlung“ nennen. Er macht sich auch nicht strafbar, wenn er im Namen des „Deutschen Reiches“ Personalausweise oder Führerscheine ausstellt, solange sie „in keiner Weise den Anschein amtlicher Dokumente erwecken“.
Das hat der 4. Senat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart festgestellt. Der Senat verwarf mit seinem Beschluss eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Tübingen und gab dem Landgericht Tübingen Recht. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage gegen Haug erhoben. Das Gericht lehnte es aber ab, gegen Haug das Hauptverfahren zu eröffnen.
Nach Ansicht des OLG-Senats maßte sich Haug keine hoheitlichen Befugnisse an, weil er sich nicht als Amtsträger der Bundesrepublik ausgegeben habe. Zu den ausgestellten Dokumenten meinte der Senat, der unbefangene Betrachter erkenne „sogleich unzweifelhaft ihren nichtamtlichen Charakter“. Haug vertritt die Ansicht, dass das Deutsche Reich weiterhin existiert. Er weigert sich, die Bundesrepublik als Staat anzuerkennen. Er und seine Mitstreiter wollen eine neue „gesamtdeutsche Verfassung“ vorbereiten.
http://tinyurl.com/qahb6
19.05.2006
TÜBINGEN
(web). Der Tübinger Physiker Matthes Haug darf sich weiterhin „Reichspräsident“ oder „Präsident der Nationalversammlung“ nennen. Er macht sich auch nicht strafbar, wenn er im Namen des „Deutschen Reiches“ Personalausweise oder Führerscheine ausstellt, solange sie „in keiner Weise den Anschein amtlicher Dokumente erwecken“.
Das hat der 4. Senat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart festgestellt. Der Senat verwarf mit seinem Beschluss eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Tübingen und gab dem Landgericht Tübingen Recht. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage gegen Haug erhoben. Das Gericht lehnte es aber ab, gegen Haug das Hauptverfahren zu eröffnen.
Nach Ansicht des OLG-Senats maßte sich Haug keine hoheitlichen Befugnisse an, weil er sich nicht als Amtsträger der Bundesrepublik ausgegeben habe. Zu den ausgestellten Dokumenten meinte der Senat, der unbefangene Betrachter erkenne „sogleich unzweifelhaft ihren nichtamtlichen Charakter“. Haug vertritt die Ansicht, dass das Deutsche Reich weiterhin existiert. Er weigert sich, die Bundesrepublik als Staat anzuerkennen. Er und seine Mitstreiter wollen eine neue „gesamtdeutsche Verfassung“ vorbereiten.
http://tinyurl.com/qahb6
bin66 - 20. Mai, 00:01

