SPD verteidigt Ausweitung der Sicherheitsgesetze
Anti-Terrorgesetze verschärft
SPD verteidigt Ausweitung der Sicherheitsgesetze
14.07.2006
Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy, hat die geplante Verlängerung und Ausweitung der Anti-Terrorgesetze verteidigt. "Ich halte die Regelungen für vertretbar", sagte der SPD-Politiker der "Berliner Zeitung". "Die Ausweitung der Befugnisse ist maßvoll." So sei die Überwachung von Links- und Rechtsextremisten auf diejenigen begrenzt, die zu Gewalt aufriefen, sagte Edathy. "Das ist nicht der große Teil, der vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet wird", sagte er.
Gestern war beschlossen worden, dass die nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 erlassenen Sicherheitsgesetze weitere fünf Jahre gültig bleiben und verschärft werden sollen. Das Bundeskabinett segnete den heftig kritisierten Entwurf von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ab. Demnach können künftig auch die Geheimdienste Fluggast- und Kontendaten abfragen. Die Opposition kritisierte dies als unzulässigen Eingriff in die Bürgerrechte.
Die Neuregelungen im Überblick.
Fluggastdaten: Wer wann welchen Flug gebucht hat, sollen Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischer Abschirmdienst (MAD) künftig direkt bei den Fluggesellschaften abfragen dürfen. Bisher war dazu eine Genehmigung der unabhängigen G10-Kommission nötig.
Konto-Auskünfte, Post- und Telefonverbindungsdaten: Auch hier sollen Abfragen vereinfacht werden. Künftig reicht eine Genehmigung des für den jeweiligen Geheimdienst zuständigen Ministeriums aus. Bisher musste für derartige Auskünfte eine Genehmigung der unabhängigen G10-Kommission vorliegen.
Extremisten: Auch im Umgang mit Hasspredigern, Rechts- und Linksextremen werden die Befugnisse des Verfassungsschutzes und des MAD erweitert. Beide Dienste dürfen über diese Verdächtigen nun Abfragen starten. Bisher war dies nur gestattet, wenn Völkerverständigung oder "auswärtige Belange" gefährdet waren - selbst wenn die Verdächtigen anderweitig bereits überwacht wurden.
Telefonüberwachung: Um Kommunikationsinhalte in Erfahrung zu bringen, etwa durch Telefonüberwachungen, benötigen die Dienste weiter eine Genehmigung der unabhängigen G10-Kommission.
Konto-Stammdaten: Ihre Abfrage wurde nicht geregelt, weil hierzu ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes erwartet wird.
"G 10"-Verfahren: Das "G 10"-Verfahren bezieht sich auf Artikel 10 des Grundgesetzes, der das Post- und Fernmeldegeheimnis schützt. Für die Genehmigung einer Datenabfrage muss nach dem "G 10"-Verfahren zunächst der Behördenchef, etwa der BND-Präsident, bei seinem vorgesetzten Ministerium einen Auskunftsantrag stellen. Befürwortet das Ministerium den Antrag, verweist es ihn an die unabhängige G10-Kommission, die abschließend über die Genehmigung entscheidet. Durchschnittlich dauert es nach Angaben von Insidern etwa zwei Wochen, bis eine G10-Entscheidung erteilt wird. Bei Gefahr im Verzug kann die G10-Genehmigung nach Angaben des Innenministeriums auch im Nachhinein beantragt werden. Wird sie dann abgelehnt, müssen alle erlangten Daten vernichtet werden.
http://tinyurl.com/k59ov
SPD verteidigt Ausweitung der Sicherheitsgesetze
14.07.2006
Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy, hat die geplante Verlängerung und Ausweitung der Anti-Terrorgesetze verteidigt. "Ich halte die Regelungen für vertretbar", sagte der SPD-Politiker der "Berliner Zeitung". "Die Ausweitung der Befugnisse ist maßvoll." So sei die Überwachung von Links- und Rechtsextremisten auf diejenigen begrenzt, die zu Gewalt aufriefen, sagte Edathy. "Das ist nicht der große Teil, der vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet wird", sagte er.
Gestern war beschlossen worden, dass die nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 erlassenen Sicherheitsgesetze weitere fünf Jahre gültig bleiben und verschärft werden sollen. Das Bundeskabinett segnete den heftig kritisierten Entwurf von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ab. Demnach können künftig auch die Geheimdienste Fluggast- und Kontendaten abfragen. Die Opposition kritisierte dies als unzulässigen Eingriff in die Bürgerrechte.
Die Neuregelungen im Überblick.
Fluggastdaten: Wer wann welchen Flug gebucht hat, sollen Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischer Abschirmdienst (MAD) künftig direkt bei den Fluggesellschaften abfragen dürfen. Bisher war dazu eine Genehmigung der unabhängigen G10-Kommission nötig.
Konto-Auskünfte, Post- und Telefonverbindungsdaten: Auch hier sollen Abfragen vereinfacht werden. Künftig reicht eine Genehmigung des für den jeweiligen Geheimdienst zuständigen Ministeriums aus. Bisher musste für derartige Auskünfte eine Genehmigung der unabhängigen G10-Kommission vorliegen.
Extremisten: Auch im Umgang mit Hasspredigern, Rechts- und Linksextremen werden die Befugnisse des Verfassungsschutzes und des MAD erweitert. Beide Dienste dürfen über diese Verdächtigen nun Abfragen starten. Bisher war dies nur gestattet, wenn Völkerverständigung oder "auswärtige Belange" gefährdet waren - selbst wenn die Verdächtigen anderweitig bereits überwacht wurden.
Telefonüberwachung: Um Kommunikationsinhalte in Erfahrung zu bringen, etwa durch Telefonüberwachungen, benötigen die Dienste weiter eine Genehmigung der unabhängigen G10-Kommission.
Konto-Stammdaten: Ihre Abfrage wurde nicht geregelt, weil hierzu ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes erwartet wird.
"G 10"-Verfahren: Das "G 10"-Verfahren bezieht sich auf Artikel 10 des Grundgesetzes, der das Post- und Fernmeldegeheimnis schützt. Für die Genehmigung einer Datenabfrage muss nach dem "G 10"-Verfahren zunächst der Behördenchef, etwa der BND-Präsident, bei seinem vorgesetzten Ministerium einen Auskunftsantrag stellen. Befürwortet das Ministerium den Antrag, verweist es ihn an die unabhängige G10-Kommission, die abschließend über die Genehmigung entscheidet. Durchschnittlich dauert es nach Angaben von Insidern etwa zwei Wochen, bis eine G10-Entscheidung erteilt wird. Bei Gefahr im Verzug kann die G10-Genehmigung nach Angaben des Innenministeriums auch im Nachhinein beantragt werden. Wird sie dann abgelehnt, müssen alle erlangten Daten vernichtet werden.
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bin66 - 14. Jul, 01:30

